Der Wechsel der Sprunggelenksprothese


Was ist ein Sprunggelenksprothesenwechsel?

Bei einem Wechsel der Sprunggelenksprothese – auch Revisions- oder Wechseloperation genannt – werden Teile der oder die gesamte Sprunggelenksprothese ausgetauscht. Es können beispielsweise nur die Sprungbeinkomponente, nur die Schienbeinkomponente oder nur der Polyethylen-Gleitkern ausgetauscht. Hierbei können gegebenenfalls auch unterschiedliche Prothesenmodelle verschiedener Hersteller miteinander kombiniert werden.
group of medical workers working
Ein Prothesenwechsel wird, wie bei anderen Endoprothesen auch, meist etwa 10 bis 15 Jahre nach der Erstimplantation notwendig. Die Sprunggelenksprothese hat dann in der Regel das Ende ihrer Haltbarkeit erreicht und weist erste Abnutzungserscheinungen und Lockerungen auf. Langzeitstudien zeigen, dass etwa 93 Prozent der implantierten Sprunggelenksprothesen 10 Jahre und etwa 64 Prozent der Prothesen 15 Jahre halten. Wie lange ein künstliches Sprunggelenk genau hält, ist abhängig von

  • Alter,
  • Gewicht,
  • Knochenqualität und
  • körperlicher Aktivität

des Patienten.

In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass nach dem endgültigen Versagen einer Sprunggelenksprothese eine Wechseloperation nicht mehr möglich oder ratsam ist. In diesem Fall wird als letzte Möglichkeit die früher übliche Versteifungsoperation (Arthrodese) des Sprunggelenks durchgeführt. Hierbei wird die Beweglichkeit des Sprunggelenks operativ durch das Einbringen und Fixieren von speziellen Nägeln, Drähten, Schrauben oder Platten komplett ausgeschaltet.

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Wann der Prothesenwechsel notwendig wird

Zu den Hauptgründen, warum ein Prothesenwechsel des künstlichen Sprunggelenks notwendig werden kann, gehören vorzeitige Lockerungen einzelner Prothesenkomponenten oder der gesamten Prothese. Hierbei wird zwischen septischen Lockerungen, die auf eine Infektion des Sprunggelenks mit Bakterien oder anderen Erregern zurückzuführen sind, und aseptischen Lockerungen, die meist alters- und abnutzungsbedingt sind, unterschieden. Eine solche Lockerung äußert sich meist durch Schmerzen und ein Instabilitätsgefühl im Bereich des Sprunggelenks.

Darüber hinaus können auch

  • Fehlpositionierungen der Sprunggelenksprothese,
  • eine falsche Größenauswahl,
  • Fehleinschätzungen in der Spannung des Bandapparates,
  • unterlassene Begleiteingriffe wie Band- oder Stellungskorrekturen

und andere Fehler während der Implantation der Prothese eine Wechseloperation des künstlichen Sprunggelenks notwendig machen.

Vorgehen beim Prothesenwechsel

Eine Wechseloperation des künstlichen Sprunggelenks ist ein anspruchsvoller und schwieriger Eingriff, der von einem erfahrenen Chirurgen durchgeführt werden sollte. Sie zielt darauf ab, die Funktion, Beweglichkeit und Belastbarkeit des Sprunggelenks wiederherzustellen und die Schmerzen und Beschwerden zu beseitigen.

Während der Operation wird zunächst das Sprunggelenk freigelegt und die Gelenkkapsel geöffnet. Anschließend werden die defekten Prothesenkomponenten entfernt und der verbleibende Knochen für die Ersatzprothese präpariert. Nach dem Einbringen einer Probeprothese zur Überprüfung der Stabilität und Beweglichkeit des Sprunggelenks wird schließlich die neue Sprunggelenksprothese eingesetzt und zementfrei verankert. Dieses Vorgehen wird als einzeitige Wechseloperation bezeichnet.

Erfolgt die Wechseloperation aufgrund einer septischen Lockerung, die durch eine Infektion verursacht wurde, erfolgt der Eingriff meist zweizeitig. Hierbei wird nach der Entfernung der defekten Prothesenkomponenten nicht sofort ein neues künstliches Sprunggelenk implantiert, sondern zunächst ein Platzhalter eingesetzt. Dieser wird dann nach einigen Wochen in einem zweiten Eingriff durch die endgültige neue Sprunggelenksprothese ersetzt.

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