Schulterrevision


Was versteht man unter einer Schulterrevision bzw. einem Schulterprothesenwechsel?

Bei der Schulterrevision (Schulterprothesenwechsel) handelt es sich um den operativen Austausch einer zuvor implantierten Schulterprothese. Eine Schulterprothese muss ausgetauscht werden, wenn sie schadhaft, gelockert oder luxiert ist. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einem einzeitigen und einem zweizeitigen Schulterprothesenwechsel. Beim einzeitigen Wechsel wird nach dem Entfernen der alten Prothese direkt eine neue implantiert. Bei einem zweizeitigen Wechsel wird zunächst ein Platzhalter eingesetzt, der nach etwa drei Monaten gegen eine neue Schulterprothese ausgetauscht wird.

 

3d rendered illustration of a shoulder replacement

 

Die alte Schulterprothese wird bei einer Revisionsoperation des künstlichen Schultergelenks in der Regel gegen das nächstgrößere Implantat ausgetauscht. So wird etwa eine Kappenprothese (Oberflächenersatzprothese) durch eine Oberarmkopfprothese mit Prothesenschaft oder eine Hemiprothese durch eine Schultertotalendoprothese (Schulter-TEP) ersetzt. Darüber hinaus ist es auch üblich, bei einer Schulterrevision die Art der Verankerung zu wechseln. Anstelle einer zuvor zementfrei verankerten Schulterprothese wird also eine zementierte Schulterprothese eingesetzt. Eine zuvor zementiert fixierte Schulterprothese wird gegen eine Prothese ausgetauscht, die zementfrei verankert wird.

Eine Schulterrevision wird im Normalfall etwa 10 bis 15 Jahre nach der Erstimplantation einer Schulterprothese notwendig. Zu diesem Zeitpunkt treten die ersten Abnutzungserscheinungen und lockerungsbedingten Beschwerden auf. Die künstliche Schulterpfanne weist die Lockerungen dabei meist deutlich früher auf als die Oberarmkopfprothese. Wann genau eine Schulterprothese das Ende ihrer Haltbarkeit erreicht hat, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • verwendeter Schulterprothesentyp
  • Knochenqualität
  • Beanspruchung der Prothese durch den Patienten

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Gründe für eine Schulterrevision: Wann muss eine Schulterprothese gewechselt werden?

Die Lockerung der Schulterprothese oder einzelner Prothesenteile ist der häufigste Grund für eine Schulterrevision. Verursacht durch Veränderungen des körpereigenen Knochengewebes, Abnutzungserscheinungen oder Materialermüdung tritt eine solche Lockerung üblicherweise erst nach 10 bis 15 Jahren auf.

In einigen Fällen ist es möglich, dass sich eine Schulterprothese bereits wenige Monate oder Jahre nach der Implantation lockert. Mögliche Ursachen hierfür sind unter anderem

  • Infektionen des künstlichen Schultergelenks,
  • Rheuma an der Schulter oder
  • Stürze und Prothesenluxationen.

Die Lockerung einer Schulterprothese äußert sich meist durch Schmerzen und Bewegungseinschränkungen und kann durch eine Röntgenuntersuchung, eine Kernspintomographie, eine Computertomographie oder das Anfertigen eines Szintigramms der Schulter diagnostiziert werden.

Ein weiterer möglicher Grund für einen Schulterprothesenwechsel sind fehlgeschlagene posttraumatische Schulterprothesen, beispielsweise nach komplizierten, gelenknahen Brüchen des Oberarmkopfes, die zu einem Verlust der Rotatorenmanschette, einer chronischen Schulterinstabilität oder einer schweren Einsteifung der Schulter geführt haben.

Die Wechseloperation der Schulterprothese: Vorgehen bei der Schulterrevision

Bei der Revisionsoperation des künstlichen Schultergelenks handelt es sich um einen meist sehr aufwendigen und anspruchsvollen Eingriff, der in einem entsprechend spezialisierten Zentrum durchgeführt werden sollte. Das Ziel der Schulterrevision ist die Wiederherstellung der Funktion und Beweglichkeit des Schultergelenks und die Wiedererlangung der Schmerzfreiheit.

Der Zugang zum künstlichen Schultergelenk erfolgt oft über einen Hautschnitt entlang der alten Operationsnarbe. Manchmal kann es aber auch notwendig und sinnvoll sein, einen neuen Zugang zu wählen. Während sich der Patient in Vollnarkose befindet, wird zunächst das künstliche Schultergelenk freigelegt und anschließend die gelockerte Prothese begutachtet. Der Operateur entscheidet daraufhin abhängig von

  • der Art der Prothesenlockerung,
  • dem vorhandenen Restknochen,
  • dem Zustand der Rotatorenmanschette und
  • dem allgemeinen Gesundheitszustand des Patienten,

welche neue Schulterprothese implantiert wird.

Im nächsten Schritt entfernt der Operateur zunächst mit speziellen Werkzeugen die alten Prothesenteile. Je nach Verankerungsart und Ausmaß der Lockerung kann das unterschiedlich schwierig sein. Anschließend bereitet er die Gelenkflächen mit speziellen Fräsen für die neue Schulterprothese vor.

Bei einer einzeitigen Wechseloperation wird die neue Schulterprothese nach der Entfernung der alten sofort implantiert und zementiert oder zementfrei verankert. Bei einer zweizeitigen Wechseloperation, die meist bei infizierten Schulterprothesen notwendig ist, wird dagegen zunächst ein Platzhalter eingesetzt, der etwa drei Monate in der Schulter verbleibt und erst dann im Rahmen einer zweiten Operation durch eine neue Schulterprothese ersetzt wird.

Nach dem Prothesenwechsel der Schulterprothese

Die Nachbehandlung und Rehabilitation nach einer Schulterrevision besteht wie nach der Erstoperation aus einem etwa zweiwöchigen stationären Krankenhausaufenthalt und einer sich daran anschließenden ambulanten oder stationären Anschlussheilbehandlung.

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