Das Krankenhausstrukturgesetz und die Behandlungsqualität

Operationen sind für den Patienten mit Risiken und Strapazen verbunden, ganz besonders weitreichende Eingriffe wie das Einsetzen eines künstlichen Gelenks. Umso ärgerlicher ist es für den Betroffenen, wenn eine Operation medizinisch gar nicht notwendig gewesen wäre! Als Patient muss man sich darauf verlassen, dass Ärzte immer das Wohl des Patienten im Blick haben und nicht nur den OP-Saal belegen wollen. Genauso wichtig ist für den Patienten, dass der Eingriff von einem gut ausgebildeten und qualifizierten Team durchgeführt wird und hohe Erfolgsaussichten bestehen.

Leistungsgerechte Bezahlung ist gut.. oder?

Die Behandlungsqualität zu verbessern – das ist das Ziel des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG), das am 01.01.2016 in Kraft getreten ist. Verschiedene Maßnahmen zielen auf den Schutz des Patienten ab. Es sieht beispielsweise ein leistungsbezogenes “pay for performance”-Bezahlungsmodell für Kliniken vor. Hier sind Zuschläge und Abschläge geplant, wenn eine Behandlung Erfolg bzw. keinen Erfolg zeigt. Eine leistungsgerechte Vergütung ist zwar in der Regel immer erstrebenswert, die Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik (abgekürzt AE) sieht dieses Modell jedoch kritisch.

Leistungsgerechte Vergütung für Kliniken

Komplexe Fälle ohne Erfolgsgarantie

Viele Fachkliniken für Orthopädie und Unfallchirurgie und Endoprothetik-Zentren, die sich auf komplexeste Eingriffe spezialisiert haben, hätten ein wesentlich höheres Qualitätsrisiko als allgemeine Kliniken ohne bestimmte Spezialisierung. Nach Prof. Dr. Heller, Generalsekretär der AE, fehlen geeignete Indikatoren, um bei derartigen Behandlungen den Erfolg eindeutig zu bemessen. Der Behandlungserfolg bei komplexen Erkrankungen ist schwierig zu definieren und geht häufig mit langwierigen Therapiekonzepten einher.

Da seit 2016 operative Eingriffe allgemein geringer vergütet werden, befürchtet Prof. Heller, dass Kliniken durch eine geringere zu erwartende Bezahlung Einsparungen an anderer Stelle vornehmen müssten – etwa durch die Verwendung preiswerterer Prothesen. In Anbetracht dessen, dass durch den steigenden Altersdurchschnitt auch die Endoprothesen-Versorgung immer wichtiger wird, wäre dies ein völlig falscher Ansatz. Damit würde möglicherweise das Gegenteil von dem eintreten, was das KHSG ursprünglich erreichen sollte: Eine verbesserte Behandlungsqualität für den Patienten.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemeldung.


von Die Redaktion. 27.09.2017